Die Praxisanleitung muss durch geeignete Fachkräfte sichergestellt werden, deren Bedeutung im Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) verankert und gestärkt wurde. Die Qualifikation von Praxisanleitenden muss durch eine berufspädagogische Weiterbildung im Umfang von mindestens 300 Stunden und kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachgewiesen werden (PflAPrV).
Unsere Weiterbildung zum Praxisanleitenden vermittelt Ihnen medizin- und pflegepädagogische Kompetenzen sowie konkrete Handlungshilfen für die professionelle Anleitung von Auszubildenden. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen werden u. a. Grundlagen der Kommunikation sowie des wissenschaftlichen Arbeitens erworben und Möglichkeiten zur Reflexion beruflicher Handlungskompetenz gegeben. Die Weiterbildung berücksichtigt zudem die Erfordernisse an Praxisanleitende im Rahmen von Pflege-Studiengängen.
Die Weiterbildung wurde auf Grundlage der Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen (Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung) und unter Berücksichtigung der DKG–Empfehlung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung von 2019 für Sie konzipiert. Die Weiterbildungsteilnehmer:innen erlernen in 3 Modulbereichen (8 Blockveranstaltungen) Begriffe, Methoden und Handwerkszeug der Praxisanleitung. Dazu gehören beispielsweise Grundkenntnisse der ethischen Entscheidungsfindung, kulturelle und gesellschaftliche Einflüsse, die Methodik und Didaktik in der Anleitung sowie rechtliche Grundlagen.